Transaktionsanalyse praxis

Isabella Rausch, M.Sc.

Häufig gestellte Fragen 

Um Ihnen einen ersten Eindruck über meine klare Haltung und lösungsorientierte Arbeitsweise zu geben, sind hier einige Themen im Frage- und Antwortstil angeführt.

Was passiert beim Erstgespräch?
Alle Menschen sind unterschiedlich, jede Therapie ist einzigartig. In meiner bisherigen Tätigkeit ist es noch nie vorgekommen, dass zwei Erstgespräche gleich waren.


Es beginnt damit, dass Sie beim ersten Termin die Möglichkeit haben sich in meinen Räumlichkeiten umzusehen, sich auf meine schwarzen Kunstledersessel bzw. Couch zu setzten und zu beobachten, ob Sie sich bei mir wohlfühlen.
Beim ersten Termin lernen wir uns gegenseitig kennen und schauen, ob eine weitere Zusammenarbeit möglich ist.

Ich nehme meine Pflicht ernst und bespreche alle rechtlichen Grundlagen mit Ihnen, wie zum Beispiel Verschwiegenheitspflicht, Bezahlung, Absageregelung, etc.
Einerseits haben Sie die Möglichkeit mir persönlich Fragen zu stellen, andererseits habe ich natürlich auch Fragen an Sie.
Wenn alles passt und die Chemie stimmt, können weitere Termine vereinbart werden.

Kommt es zu Wartezeiten?
Nein.
In vielen Ordinationen und Krankenhäusern ist üblich, dass es trotz vereinbarten Terminen zu Wartezeiten kommt. Bei mir nicht, alle meine Termine finden pünktlich statt.
In meiner Praxis sind sind keine Aufenthalte im Vorzimmer vorgesehen. 
Bitte planen Sie Ihr Kommen pünktlich.

Wie oft finden Psychotherapiesitzungen statt?
Therapien wirken meiner Erfahrung nach am besten, wenn sie anfangs engmaschiger stattfinden. Am häufigsten arbeite ich in wöchentlicher Frequenz mit einer Behandlungsdauer von 45 Minuten Kontaktzeit. Alle Termine werden individuell vereinbart.

Wozu gibt es eine 48-Stunden-Absageregelung?
Die vereinbarten Termine sind die Grundlage meines Praxisbetriebs und sie sind für meine Planung und Einteilung wichtig.
Absagen, die werktags innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, sind kostenlos. Wer danach storniert muss die Sitzung bezahlen. Es verhält sich ähnlich wie bei Hotelzimmerbuchungen: wer nicht rechtzeitig storniert, muss Stornogebühren bzw. die Kosten zur Gänze bezahlen.
Im vereinzelten Krankheits- oder akuten Notfall können wir Kulanzlösungen vereinbaren.

Wie ist das mit der Krankenkasse?
Es stehen leider nur begrenzt kostenlose Krankenkassenplätze zur Verfügung. Wer keinen kostenlosen Platz bekommt, kann einen Zuschuss bei der Krankenkasse beantragen. 
Voraussetzung für den Anspruch auf Krankenkassenleistung sind: 
1) Diagnose, z.B. Depression, Panikattacken, etc.
2) ärztliche Bestätigung (gelb) bzw. Überweisung (weiß).
Ich unterstütze Sie bei allen Krankenkassen-Anliegen.

Welche Leistungen können NICHT bei der Krankenkasse eingereicht werden?
Beratung, Coaching, Supervision, Paartherapie und Training

Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen von Psychotherapeut*innen?
Ich muss mich, wie alle Menschen auch, an gesetzliche Vorschriften halten. Für meine Berufsgruppe gilt das Psychotherapiegesetz seit 01.01.1991. Vollständig heißt es "Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 über die Ausübung der Psychotherapie". 

Worin unterscheiden sich: Psychotherapie - Psychiatrie - Psychologie?
Für jede dieser Berufsgruppen gibt es ein eigenes Gesetz in Österreich.
Sie sind zwar miteinander verwandt, unterscheiden sich aber von der Ausbildung und beruflichen Praxis.

  • Psychiatrie ist ein Teilbereich der Medizin.
    Grundlagen sind ist ein abgeschlossenes Medizinstudium und die fachärztliche Ausbildung.
    Psychiater*innen dürfen Medikamente verschreiben und inkludieren körperliche Untersuchungen wie beispielsweise Blutbefund, EKG, etc.
    Psychiatrische Behandlungstermine finden meist in größeren Intervallen statt.
  • Psychologie ist eine Wissenschaft vom Erleben und Verhalten des Menschen.
    Nach dem Bachelor- und Masterstudium gibt es unterschiedliche Tätigkeitsfelder für Psycholog*innen, z.B. Verkehrspsychologie für Lenkerberechtigungen.
    Die
    Klinische Psychologie befasst sich u. a. mit der Durchführung von schulischen Leistungstests, Erstellung von klinisch-psychologischen Diagnosen, Verhaltensforschung, etc.
  • Psychotherapie bietet "Beziehungsarbeit"
    In der Ausbildung müssen viele Stunden Selbsterfahrung (Eigentherapie) absolviert werden. Berufsberechtigung erfolgt nach Abschluss des Psychotherapeutischen Fachspezifikums. Behandlungstermine finden häufiger statt, zB. einmal wöchentlich - umgangssprachlich als "Gesprächstherapie" bekannt.

 Fehlt hier noch etwas oder haben Sie eine individuelle Frage, dann schreiben Sie mir einfach:

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Golden Road, Isle of Harris, Scotland (UK) Golden Road, Isle of Harris, Scotland (UK)


Frei nach Paul Watzlawick: 


"Um etwas Neues zu erleben, wage ich etwas völlig Anderes."



 
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